TrinkwV §13 für Hotels: Legionellen-Pflichten, Fristen und Bußgelder
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Hotels zur jährlichen Legionellen-Untersuchung. Was das konkret bedeutet und welche Konsequenzen Verstöße haben.
1. Was ist die TrinkwV und warum gilt sie für Hotels?
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) setzt die europäische Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht um und regelt die Qualität von Trinkwasser, das an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Hotels sind als gewerbliche Betreiber von Trinkwasser-Installationen verpflichtet, die Wasserqualität regelmäßig zu überwachen und zu dokumentieren.
§13 TrinkwV regelt die Untersuchungspflichten für Trinkwasser-Installationen, in denen sich Legionellen vermehren können — das betrifft insbesondere Warmwassersysteme mit Speichern und langen Leitungswegen, wie sie in jedem Hotel vorhanden sind.
2. Was sind Legionellen und wo entstehen sie im Hotelbetrieb?
Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in Gewässern vorkommen und sich in Warmwassersystemen bei Temperaturen zwischen 25 °C und 50 °C besonders stark vermehren. Im Hotel gibt es zahlreiche Risikostellen: Warmwasserspeicher, lange Totleitungen (z. B. in selten genutzten Zimmern), Whirlpools, Duschen und Wellness-Bereiche.
Die Infektion erfolgt über Aerosole beim Duschen oder Baden — nicht durch Trinken. Das macht Wellness-Hotels und Hotels mit vielen Duschen besonders exponiert.
3. Pflichten nach §13 TrinkwV — konkrete Checkliste für Hotels
- Erstellung eines Probenahme- und Untersuchungsplans durch ein akkreditiertes Labor
- Jährliche Legionellen-Untersuchung an repräsentativen Entnahmestellen
- Beauftragung eines nach §15 Abs. 4 TrinkwV zugelassenen Labors
- Dokumentation aller Untersuchungsergebnisse und Aufbewahrung für mindestens 10 Jahre
- Unverzügliche Meldung an das Gesundheitsamt bei Überschreitung des technischen Maßnahmewerts (100 KBE/100 ml)
- Einleitung sofortiger Sanierungsmaßnahmen bei positivem Befund
4. Welche Fristen gelten?
Die Standardfrist ist jährlich. Auf Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt kann der Untersuchungsabstand auf drei Jahre verlängert werden, wenn die vorangegangenen Untersuchungen unauffällig waren und eine aktuelle Gefährdungsanalyse vorliegt.
Wichtig: Die Frist beginnt ab dem Datum der letzten Untersuchung. Eine Verschiebung um wenige Wochen kann bereits als Verstoß gewertet werden.
5. Wie beauftrage ich ein akkreditiertes Labor?
Das Labor muss nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und für Legionellenuntersuchungen nach §15 Abs. 4 TrinkwV zugelassen sein. Die DAkkS führt eine öffentlich zugängliche Liste. Die Kosten für eine Untersuchung liegen typischerweise bei 80–250 € pro Entnahmestelle, je nach Anzahl der Proben und Labor.
6. Was tun bei positivem Befund?
Bei einem Befund über dem technischen Maßnahmewert (100 KBE/100 ml) sind folgende Schritte unmittelbar erforderlich:
- Unverzügliche Meldung an das zuständige Gesundheitsamt
- Sofortige Ursachenermittlung (Gefährdungsanalyse)
- Technische Sanierungsmaßnahmen (z. B. thermische Desinfektion, Spülung)
- Kontrolluntersuchung nach der Sanierung
- Gegebenenfalls Information betroffener Gäste (bei epidemiologischer Relevanz)
7. Bußgelder und IfSG-Konsequenzen
Verstöße gegen die Untersuchungspflicht nach TrinkwV §13 können mit Bußgeldern bis zu 25.000 € belegt werden. Bei einem Legionellen-Ausbruch mit Erkrankungen kommen strafrechtliche Konsequenzen nach §229 StGB (fahrlässige Körperverletzung) in Betracht. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt das Gesundheitsamt zudem zur sofortigen Betriebsschließung.
8. Praxis-Beispiel: Legionellen-Ausbruch in einem Wellness-Hotel
Ein typisches Szenario: Mehrere Gäste erkranken an Legionellose nach einem Hotelaufenthalt. Das Gesundheitsamt leitet eine Epidemiologische Untersuchung ein. Können keine aktuellen Prüfprotokolle vorgelegt werden, ist das Hotel bis zum Abschluss der Sanierung geschlossen. Versicherer prüfen gemäß §28 VVG, ob alle Betreiberpflichten erfüllt wurden.
9. Wie HotelPflicht die Legionellen-Dokumentation automatisiert
Das Trinkwasser-Modul von HotelPflicht verwaltet den gesamten Legionellen-Zyklus: Erinnerung vor dem Prüftermin, direkter Labor-Befund-Upload, automatische Protokollgenerierung nach TrinkwV §13 und 10-jährige revisionssichere Archivierung. Bei positivem Befund führt die App durch die erforderlichen Maßnahmen.
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