Feuerlöscher Sichtprüfung im Hotel — DIN EN 3-7 & ASR A2.2
Hotels müssen Feuerlöscher monatlich sichtprüfen und dokumentieren. Was dabei zu beachten ist, wer prüfen darf und welche Unterschiede zur jährlichen Wartung bestehen.
1. Rechtsgrundlagen: DIN EN 3-7 und ASR A2.2
Die Betreiberpflichten für Feuerlöscher in Hotels ergeben sich aus zwei Quellen: Die DIN EN 3-7 regelt die technischen Anforderungen an tragbare Feuerlöscher — Bauart, Prüfdrücke, Kennzeichnung. Die ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten) konkretisiert die Betreiberpflichten: Ausstattung, Prüfintervalle und Dokumentationsformat.
Hotels sind Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die ASR A2.2 ist damit unmittelbar anwendbar — auch für Gästebereiche, nicht nur für Personalräume.
2. Sichtprüfung vs. Wartung — der Unterschied
Viele Hotelbetreiber verwechseln die monatliche Sichtprüfung mit der jährlichen Wartung. Das sind zwei verschiedene Pflichten:
- Monatliche Sichtprüfung: visuell, vom Betreiber oder beauftragten Person, kein Sachkundenachweis erforderlich. Prüft Zugänglichkeit, Zustand, Manometer.
- Jährliche Wartung: durch einen Sachkundigen nach DIN 14 406-4, mit Sichtprüfung, Funktionsprüfung, ggf. Füllung und Druckprüfung. Ergebnis: neue Prüfplakette.
- Alle 2 Jahre: Druckbehälterprüfung bei CO₂-Löschern nach BetrSichV.
Beide Pflichten bestehen nebeneinander — die monatliche Sichtprüfung entfällt nicht, weil eine jährliche Wartung durchgeführt wurde.
3. Checkliste monatliche Sichtprüfung
ASR A2.2 Abschnitt 6.1 nennt folgende Prüfpunkte, die alle dokumentiert werden müssen:
- Löscher ist am vorgesehenen Standort vorhanden und gut zugänglich (keine Verstauung hinter Möbeln, keine Absperrung)
- Keine sichtbaren Beschädigungen am Behälter oder Ventil
- Sicherungsstift und Plombe unversehrt (Hinweis auf nicht erfolgten Einsatz)
- Manometer im grünen Bereich (nur bei Dauerdruck-Löschern; bei Auflade-Löschern nicht vorhanden)
- Prüfplakette vorhanden und Datum der letzten Wartung lesbar
- Kennzeichnungsschild und Hinweisschild am Standort vorhanden und lesbar
- Keine Korrosionsmerkmale oder Vereisung (bei Außenbereichen im Winter)
4. Dokumentationspflicht — was aufgezeichnet werden muss
Das Prüfprotokoll muss nach ASR A2.2 mindestens enthalten:
- Datum der Prüfung
- Name und Unterschrift der prüfenden Person
- Standort / Kennnummer des Löschers
- Ergebnis aller Prüfpunkte (Freitext oder Ja/Nein-Schema)
- Festgestellte Mängel und eingeleitete Maßnahmen
Die Dokumentation ist für mindestens 3 Jahre aufzubewahren und bei Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft vorzulegen.
5. Anzahl und Standorte der Feuerlöscher
Die Mindestanzahl nach ASR A2.2 Anlage 1 berechnet sich aus der Brutto-Grundfläche (BGF) des Hotels:
- Bis 200 m²: mindestens 1 Löscher mit 6 Löschmitteleinheiten (LE)
- Je weitere 200 m² BGF: 1 weiterer Löscher (mind. 6 LE)
- Sonderbereiche mit erhöhtem Risiko (Küche, Heizraum, Serverraum): Zuschlag
Empfehlung: Alle Löscher nummerieren und in einem Lageplan erfassen — das erleichtert die monatliche Sichtprüfung und die Übergabe bei Personalwechsel.
6. Welche Löschermittel-Typen eignen sich für Hotels?
In Hotels kommen in der Praxis drei Typen vor:
- ABC-Pulverlöscher: günstig, für Brandklassen A/B/C geeignet, aber starke Verschmutzung — für Gästebereiche ungeeignet
- CO₂-Löscher: rückstandsfrei, ideal für Serverräume, Rezeption, Küche — teurer in der Anschaffung
- Schaumlöscher: für Brandklasse A und B, kein Pulverstaub — Standardempfehlung für Flure und Gästezimmer
Für Hotelküchen ist ein zusätzlicher Fettbrand-Löscher (Klasse F) Pflicht, wenn Frittierfett verwendet wird.
7. Bußgelder bei fehlender Dokumentation
Die Gewerbeaufsicht kann bei Verstößen gegen die ArbStättV Bußgelder bis zu 30.000 € verhängen. Konkret relevant:
- Fehlende oder lückenhafte Sichtprüfungs-Protokolle → Bußgeld
- Abgelaufene Wartungsplakette → sofortige Nachrüstungspflicht
- Löscher nicht zugänglich oder beschädigt → Ordnungswidrigkeit
Im Schadensfall (Brand, Personenschäden) prüft die Haftpflichtversicherung nach §28 VVG, ob alle Betreiberpflichten eingehalten wurden. Fehlende Protokolle können zur Ablehnung der Leistung führen.
8. Praxis-Beispiel: Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft
Die BG ETEM oder BGHW führt im Rahmen der Unternehmerbesuche Stichproben durch. Ein häufiger Befund: Feuerlöscher hinter dem Empfangstresen verstaut, Prüfplakette von 2021, keine Sichtprüfungs-Protokolle. Ergebnis: Auflagenbescheid mit 60-Tage- Frist zur Nachrüstung und Dokumentation. Bei Wiederholung: Bußgeld.
9. Wie HotelPflicht die Feuerlöscher-Dokumentation automatisiert
Das Brandschutz-Modul von HotelPflicht verwaltet alle Feuerlöscher mit Standort, Löschertyp und Prüfhistorie. Jeden Monat erinnert die App automatisch an die Sichtprüfung und führt durch alle Prüfpunkte per Klick. Das Protokoll wird automatisch mit Zeitstempel und Benutzernamen gespeichert. Bei der jährlichen Wartung kann das Wartungsprotokoll des Fachbetriebs direkt hochgeladen werden.
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