Die jährliche Legionellenprüfung ist für die meisten Hotels Pflicht — doch wie läuft sie in der Praxis ab? Dieser Leitfaden zeigt den gesamten Prozess von der Laborauswahl bis zur Dokumentation des Ergebnisses.
Schritt 1: Müssen wir überhaupt prüfen?
§13 TrinkwV verpflichtet Betreiber von Trinkwasser-Installationen zur Untersuchung, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird — und Warmwasserspeicher oder -leitungen vorhanden sind, die Legionellen-Wachstum begünstigen.
Das trifft auf praktisch jedes Hotel zu. Ausnahmen gelten nur für sehr kleine dezentrale Durchlauferhitzer direkt an der Entnahmestelle (kein Speicher, kein Leitungsweg).
Schritt 2: Akkreditiertes Labor beauftragen
Das Labor muss nach §15 Abs. 4 TrinkwV zugelassen und nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) führt unter dakks.de eine öffentliche Liste.
Was beim Laborauftrag zu regeln ist:
- Erstellung eines Probenahme- und Untersuchungsplans (kann das Labor übernehmen)
- Festlegung der Entnahmestellen (repräsentative Auswahl: Speicherausgang, entfernteste Entnahmestelle, Totleitungen)
- Abstimmung des Probenahmetermins
Die Kosten liegen je nach Anzahl der Proben und Labor bei 80–250 € pro Entnahmestelle.
Schritt 3: Probenahme vorbereiten
Die Probenahme erfolgt als "erster Liter nach Stagnation" — d. h. die Probe wird nach mindestens 8 Stunden Nichtbenutzung entnommen, ohne vorheriges Spülen. Dadurch zeigt die Probe den Maximalwert im System.
Typische Entnahmestellen im Hotel:
- Heißwasserspeicher (Ausgang)
- Entfernteste Dusche vom Speicher (z. B. letztes Zimmer im letzten Stockwerk)
- Selten genutzte Zimmer (Totleitungen)
- Wellnessbereich: Whirlpool, Thermalwasser
Schritt 4: Ergebnis interpretieren
Das Labor liefert das Ergebnis in KBE/100 ml (koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter).
| Befund | Bedeutung | Maßnahme |
|---|---|---|
| < 100 KBE/100 ml | Unauffällig | Dokumentieren, nächste Prüfung in 12 Monaten |
| 100–1.000 KBE/100 ml | Technischer Maßnahmenwert überschritten | Sofort: Meldung ans Gesundheitsamt, Gefährdungsanalyse |
| > 1.000 KBE/100 ml | Erhöhte Konzentration | Sofort: Meldung, Sanierung, Nutzungseinschränkung prüfen |
Schritt 5: Bei positivem Befund handeln
Wird der technische Maßnahmenwert (100 KBE/100 ml) überschritten, sind diese Schritte unmittelbar erforderlich:
- Meldung ans zuständige Gesundheitsamt (unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden)
- Gefährdungsanalyse durch sachkundige Person (Rohrplan, Temperaturmessung, Systembegehung)
- Sofortmaßnahmen: Thermische Desinfektion (Heißwasser-Spülung bei ≥ 70 °C über mindestens 3 Minuten an jeder Entnahmestelle) oder chemische Desinfektion
- Kontrollprobe nach der Sanierung
- Information betroffener Gäste nur wenn epidemiologische Relevanz besteht (Rücksprache mit Gesundheitsamt)
Schritt 6: Dokumentieren und archivieren
Der Laborbericht muss aufbewahrt werden — die TrinkwV schreibt 10 Jahre vor. Das Gesundheitsamt kann jederzeit Einsicht verlangen.
Was ins Archiv gehört:
- Laborauftrag und Probenahmeplan
- Laborberichte aller Untersuchungen
- Kommunikation mit dem Gesundheitsamt
- Maßnahmenprotokolle bei positivem Befund
- Kontrolluntersuchungen
Vorbeugung: Legionellen erst gar nicht entstehen lassen
Legionellen vermehren sich zwischen 25 °C und 50 °C am stärksten. Praktische Vorbeugung:
- Warmwasser durchgehend auf ≥ 60 °C halten (Speicher) / ≥ 55 °C am entferntesten Zapfpunkt
- Kaltwasser unter 20 °C halten
- Totleitungen regelmäßig spülen (selten genutzte Zimmer wöchentlich)
- Legionellen-Zirkulationssystem korrekt eingestellt
Fazit
Eine Legionellenprüfung ist mit dem richtigen Labor und einem strukturierten Probenahmeplan kein großer Aufwand. Die größte Herausforderung ist die lückenlose Dokumentation über 10 Jahre — und die rechtzeitige Erinnerung an den nächsten Prüftermin.
Betreiberpflichten automatisch im Griff
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